Projektbausteine
«Kulturagent.innen für kreative Schulen» basiert auf folgenden Projektbausteinen:
Die*der Kulturbeauftragte
Jede Schule benennt eine Lehrperson aus dem Kollegium, die in der Rolle des*der Kulturbeauftragte*n als zentrale Ansprechpartner*in agiert. Der*die Kulturbeauftragte vertritt das Projekt im Schulhaus und im Lehrer*innenkollegium. Sie unterstützt den*die Kulturagent*in bei der Kommunikation nach innen und aussen, beim Vernetzen mit Schulakteur*innen sowie bei der Organisation, Vorbereitung und Nachbereitung von Treffen der Kulturgruppe. Kulturbeauftragte und Kulturagent.innen tauschen sich eng über Entwicklungen im Projektverlauf aus und beraten weitere Schritte. Der*die Kulturbeauftragte übernimmt im Auftrag der Schulleitung die Verantwortung für die Umsetzung des Kulturfahrplans und leitet die Kulturgruppe.
Für ihre Tätigkeit im Projekt stehen den Kulturbeauftragten zwei Lektionen pro Woche zur Verfügung.
Der/die Kulturagent*in
Kulturagent.innen sind der Dreh- und Angelpunkt des Projekts. Sie moderieren Prozesse, vernetzen die Schule mit dem lokalen Umfeld und setzen Impulse. Ihr Auftrag besteht darin, die Schulen bei der Entwicklung und Realisierung eines künstlerisch-kulturellen Profils zu unterstützen. Dabei bringen sie ihr Wissen aus dem Kunstbereich und ihre Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein.
Ausgehend von Gesprächen und Begegnungen mit der Schulleitung, dem Lehr- und Schulpersonal sowie den Schüler*innen entwickeln sie Weiterbildungen für Lehrpersonen, Kunstprojekte mit Schüler*innen und Kulturschaffenden aus der Region oder initiieren auf Kontinuität angelegte Partnerschaften mit regionalen Kulturinstitutionen.
Kulturagent*innen sind mit 60 Stellenprozenten im Projekt angestellt. Sie arbeiten zu 40 Prozent ihrer Zeit an jeweils zwei Schulen, während 20 Stellenprozent der Prozessreflexion und dem kollegialen Austausch sowie dem Verfassen bspw. von Blogbeiträgen vorbehalten sind.
Die Kulturgruppe
Die Kulturgruppe ist eine fächerübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedenen Schulakteur*innen mit einer inhaltlichen und einer koordinierenden Funktion. Zusammen mit der*dem Kulturbeauftragten und der.dem Kulturagent*in wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt, welche aufzeigt was für regelmässige kulturelle Angebote es bereits an einer Schule gibt. Auf dieser Grundlage, unter Einbezug weiterer Stimmen (bspw. im Zuge von Visionsworkshops) und entlang von Erfahrungen mit laufenden künstlerischen Projekten entstehen Ideen für den Kulturfahrplan.
Die Formulierung eines Kulturfahrplans gehört neben dem Aufsetzen und Koordinieren von fächer- und klassenübergreifenden künstlerisch-kulturellen Angeboten zum Arbeitsauftrag einer Kulturgruppe.
Der Kulturfahrplan
Der Kulturfahrplan ist ein strategisches Papier, in dem festgehalten wird, welche Betätigungen und was für Methoden aus dem Bereich Kunst und Kultur an einer Schule bereits vorhanden sind und wohin die Schule sich während der Projektlaufzeit entwickeln will. Zwar variieren die konkreten Ziele von Schule zu Schule, im Zentrum steht aber stets die Entwicklung fächerübergreifender, oft klassen- und stufengemischter Gefässe und Strukturen, die zusammen ein künstlerisch-kulturelles Profil ergeben. Idealerweise wird der Kulturfahrplan in das Schulprogramm integriert oder übersetzt.
Das Kunstgeld
Das «Kunstgeld» ermöglicht den Schulen bzw. dem*der Kulturagent*in, künstlerisch-kulturelle Angebote wie Workshops oder Projekte zu realisieren. Es handelt sich um finanzielle Mittel, die den teilnehmenden Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden – unter der Massgabe, dass sich die Schulen aus dem eigenen Budget etwa hälftig an den Kosten beteiligen.
Prozessreflexion und Austausch
Die Kulturagent*innen werden im Projekt kontinuierlich im Sinne einer Prozessreflexion begleitet. Sie erhalten Inputs zu relevanten Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Schule und Kultureller Bildung und tauschen sich regelmässig untereinander aus.