Kulturagentinnen und Kulturagenten Schweiz

6 Jahre Pilot und es geht weiter!

Nach 6 intensiven, lehrreichen und inspirierenden Jahren im Projekt «Kulturagent.innen für kreative Schulen» schliessen wir im Sommer 2024 die Pilotphase des Projekts ab und starten in eine zweite Phase: mit noch mehr Partnerschulen, noch kompakterer Unterstützung durch unsere Kulturagent*innen und mit noch mehr Wissen, Erfahrungen und Erkenntnissen aus den vergangenen Jahren.

Wenn du auch Partnerschule werden möchtest: hier gibt es mehr Informationen.

« Kulturagent.innen Schweiz für kreative Schulen »

Seit September 2018 arbeiten Schulen in 7 Kantonen daran, ein eigenes künstlerisch-kulturelles Profil zu entwickeln. Dabei werden sie von insgesamt 9 Kulturagent*innen unterstützt. Kulturagent*innen sind selbst künstlerisch tätig, kulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen umzusetzen, ist ihr Spezialgebiet. Sie unterstützen unsere Partnerschulen dabei, kulturelle Projekte mit Schüler*innen umzusetzen und fungieren als Bindeglied zwischen Lehrer*innen, Schulleitungen, Schüler*innen und externen Kulturpartner*innen.

Initiiert wurde das Projekt von der Stiftung Mercator Schweiz, die es unter Beteiligung der teilnehmenden Kantone massgeblich finanziert. Der Verein Kulturvermittlung Schweiz wurde für die operative Umsetzung des Pilotprojekts mandatiert.

Factsheet zum Projekt.

Filmportrait

Wie solche Wege der Zusammenarbeit an Schulen aussehen können, sehen Sie in unserem zweisprachigen Kurzfilm zum Projekt. Die Dialoge auf Französisch wurden darin mit deutschen Untertiteln übersetzt. Und hier geht es zur Langversion mit durchgängig deutschen Untertiteln des Films.

 Projektbausteine

«Kulturagent.innen für kreative Schulen» basiert auf folgenden Projektbausteinen:

Die*der Kulturbeauftragte

Jede Schule benennt eine Lehrperson aus dem Kollegium, die in der Rolle des*der Kulturbeauftragte*n als zentrale Ansprechpartner*in agiert. Der*die Kulturbeauftragte vertritt das Projekt im Schulhaus und im Lehrer*innenkollegium. Sie unterstützt den*die Kulturagent*in bei der Kommunikation nach innen und aussen, beim Vernetzen mit Schulakteur*innen sowie bei der Organisation, Vorbereitung und Nachbereitung von Treffen der Kulturgruppe. Kulturbeauftragte und Kulturagent.innen tauschen sich eng über Entwicklungen im Projektverlauf aus und beraten weitere Schritte. Der*die Kulturbeauftragte übernimmt im Auftrag der Schulleitung die Verantwortung für die Umsetzung des Kulturfahrplans und leitet die Kulturgruppe.

Für ihre Tätigkeit im Projekt stehen den Kulturbeauftragten zwei Lektionen pro Woche zur Verfügung.

Der/die Kulturagent*in

Kulturagent.innen sind der Dreh- und Angelpunkt des Projekts. Sie moderieren Prozesse, vernetzen die Schule mit dem lokalen Umfeld und setzen Impulse. Ihr Auftrag besteht darin, die Schulen bei der Entwicklung und Realisierung eines künstlerisch-kulturellen Profils zu unterstützen. Dabei bringen sie ihr Wissen aus dem Kunstbereich und ihre Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein.

Ausgehend von Gesprächen und Begegnungen mit der Schulleitung, dem Lehr- und Schulpersonal sowie den Schüler*innen entwickeln sie Weiterbildungen für Lehrpersonen, Kunstprojekte mit Schüler*innen und Kulturschaffenden aus der Region oder initiieren auf Kontinuität angelegte Partnerschaften mit regionalen Kulturinstitutionen.

Kulturagent*innen sind mit 60 Stellenprozenten im Projekt angestellt. Sie arbeiten zu 40 Prozent ihrer Zeit an jeweils zwei Schulen, während 20 Stellenprozent der Prozessreflexion und dem kollegialen Austausch sowie dem Verfassen bspw. von Blogbeiträgen vorbehalten sind.

Die Kulturgruppe

Die Kulturgruppe ist eine fächerübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedenen Schulakteur*innen mit einer inhaltlichen und einer koordinierenden Funktion. Zusammen mit der*dem Kulturbeauftragten und der.dem Kulturagent*in wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt, welche aufzeigt was für regelmässige kulturelle Angebote es bereits an einer Schule gibt. Auf dieser Grundlage, unter Einbezug weiterer Stimmen (bspw. im Zuge von Visionsworkshops) und entlang von Erfahrungen mit laufenden künstlerischen Projekten entstehen Ideen für den Kulturfahrplan.
Die Formulierung eines Kulturfahrplans gehört neben dem Aufsetzen und Koordinieren von fächer- und klassenübergreifenden künstlerisch-kulturellen Angeboten zum Arbeitsauftrag einer Kulturgruppe.

Der Kulturfahrplan

Der Kulturfahrplan ist ein strategisches Papier, in dem festgehalten wird, welche Betätigungen und was für Methoden aus dem Bereich Kunst und Kultur an einer Schule bereits vorhanden sind und wohin die Schule sich während der Projektlaufzeit entwickeln will. Zwar variieren die konkreten Ziele von Schule zu Schule, im Zentrum steht aber stets die Entwicklung fächerübergreifender, oft klassen- und stufengemischter Gefässe und Strukturen, die zusammen ein künstlerisch-kulturelles Profil ergeben. Idealerweise wird der Kulturfahrplan in das Schulprogramm integriert oder übersetzt.

Das Kunstgeld

Das «Kunstgeld» ermöglicht den Schulen bzw. dem*der Kulturagent*in, künstlerisch-kulturelle Angebote wie Workshops oder Projekte zu realisieren. Es handelt sich um finanzielle Mittel, die den teilnehmenden Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden – unter der Massgabe, dass sich die Schulen aus dem eigenen Budget etwa hälftig an den Kosten beteiligen.

Prozessreflexion und Austausch

Die Kulturagent*innen werden im Projekt kontinuierlich im Sinne einer Prozessreflexion begleitet. Sie erhalten Inputs zu relevanten Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Schule und Kultureller Bildung und tauschen sich regelmässig untereinander aus.

Die Kulturagent*innen

Im Projekt «Kulturagent.innen Schweiz» sind 9 Kulturagent*innen angestellt, die ihre Erfahrungen als professionelle Künstler*innen, Kulturschaffende und Kulturvermittler*innen in ihre Arbeit mit den Schulen einbringen.

Hier werden sie in individuellen Portraits vorgestellt.

Unter Dokumentation geben die Kulturagent.innen Einblick in ihre Praxis im Projekt und in den Schulen. Die Dokumentationen dienen dazu, die Vielfalt der Kulturagent*innen-Tätigkeiten, sowie die Arbeitsprozesse vor Ort abzubilden, Projektformate und ihre Ursprünge zu benennen, deren inhaltliche Fokusse, Ziele, konzeptuelle Überlegungen sowie die Vielfalt an Ergebnissen darzustellen.

In den Blogbeiträgen schreiben die Kulturagent.innen individuell über ausgewählte Aspekte, Dimensionen, Fragen und Herausforderungen in ihrer Arbeit. Mit ihnen können bestimmte wichtige Erfahrungen und Momente aufgegriffen und vertieft, kritisch reflektiert und weiterbearbeitet werden.

Der Bereich Materialien versammelt schliesslich diverse Tools, welche die Kulturagent*innen in ihrer Arbeit entwickelt haben. Entstanden sind diese meist als Reaktionen auf bestimmte Fragen, die sich in einem Prozess aus dem Projekt gestellt haben.

Die Geschäftsstelle

Die Stiftung Mercator Schweiz hat den gesamtschweizerischen Verband Kulturvermittlung Schweiz mit der Durchführung des Projekts mandatiert. Der Verein richtete zu diesem Zweck eine Geschäftsstelle ein, die mit der administrativen und künstlerischen Leitung sowie der Kommunikation des Projekts betraut ist.

Vorläuferprojekte

Die Realisierung des Kulturagent.innen-Projekts in der Schweiz stützt sich auf Erfahrungen aus dem Programm «Kulturagenten – für kreative Schulen», das in Deutschland von 2011–2019 durchgeführt wurde. Auch nach dem Auslaufen des Förderungszeitraums gibt es in einigen der beteiligten Bundesländer weiterhin Kulturagent*innen. Die deutsche Version des Programms orientierte sich konzeptuell am englischen Programm «Creative Partnerships» (2002–2011).